BPM steht für Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen. Es handelt sich um eine einmalige Steuer, die in den Niederlanden erhoben wird, sobald ein Fahrzeug erstmals in das niederländische Fahrzeugregister eingetragen wird.
Beim Import eines Fahrzeugs wird BPM fällig, sobald das Fahrzeug ein niederländisches Kennzeichen erhält. Die Steuer wird auf Grundlage des CO₂-Ausstoßes und des Fahrzeugwerts zum Zeitpunkt der Anmeldung berechnet.
BPM gilt in den folgenden Situationen:
Trifft eine der oben genannten Situationen auf Sie zu? Wir berechnen die fällige BPM korrekt und übernehmen die vollständige Anmeldung für Sie.
Sie möchten wissen, was es kostet, Ihr Fahrzeug innerhalb Europas zu importieren oder zu transportieren?
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Wie bei der RDW-Prüfung für Importfahrzeuge erfolgt auch die BPM-Anmeldung in mehreren festen Schritten:
Wir sorgen dafür, dass Ihre BPM-Anmeldung korrekt, vollständig und fristgerecht eingereicht wird. Ohne Überraschungen im Nachhinein und ohne dass Sie einen Cent zu viel bezahlen.
Die BPM-Anmeldung scheint auf den ersten Blick einfach, doch in der Praxis gibt es viele Faktoren, die die endgültige Höhe beeinflussen. Eine falsche Berechnung oder fehlerhaft eingereichte Anmeldung kann zu einer Nachforderung des niederländischen Finanzamts oder zu Verzögerungen bei der Zulassung führen.
Darauf sollten Sie im Vorfeld achten:
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Anmeldung korrekt ist, oder möchten Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen? Wir führen im Vorfeld eine gründliche Prüfung durch und weisen auf mögliche Probleme hin. So wird die Anmeldung direkt korrekt eingereicht.
Ihre Frage an einen ImportberaterWir übernehmen die BPM-Anmeldung für eine große Bandbreite importierter Fahrzeuge. Ganz gleich, ob es sich um einen Gebrauchtwagen aus einem Nachbarland oder um ein Fahrzeug handelt, das von außerhalb Europas eingeführt wird: Wir kennen die Vorschriften und übernehmen die Anmeldung von A bis Z.
Länder, für die wir regelmäßig BPM-Anmeldungen durchführen:
Ist Ihr Herkunftsland hier nicht aufgeführt? Kontaktieren Sie uns gerne. In den meisten Fällen können wir Ihnen auch dann weiterhelfen.
Wir übernehmen die BPM-Anmeldung für nahezu alle Arten importierter Fahrzeuge, darunter:
Ganz gleich, ob es sich um ein aktuelles Modell oder ein besonderes Fahrzeug mit einer komplexen Importgeschichte handelt: Wir sorgen für eine korrekte Wertermittlung und eine vollständige Anmeldung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug ohne unnötige Verzögerungen ein niederländisches Kennzeichen erhält.
Die BPM-Anmeldung für ein Importfahrzeug ist individuell. Die fällige Steuer wird gleichzeitig durch mehrere Faktoren bestimmt, darunter der CO₂-Ausstoß, das Alter, der aktuelle Marktwert und der steuerliche Status des Fahrzeugs. Eine kleine Abweichung bei der Berechnung kann große Auswirkungen auf den von Ihnen zu zahlenden Betrag haben.
Aufgrund dieser Komplexität erfordert eine korrekte BPM-Anmeldung spezialisiertes Fachwissen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anmeldung vollständig, korrekt und fristgerecht eingereicht wird. So verläuft der Importprozess reibungslos und Sie vermeiden nachträgliche Nachforderungen oder Bußgelder.
Bei gebrauchten Importfahrzeugen wird die BPM auf Grundlage des aktuellen Handelswerts und nicht des ursprünglichen Neupreises berechnet. Je älter ein Fahrzeug ist und je mehr Kilometer es gefahren wurde, desto niedriger ist die verbleibende BPM. Eine korrekte Berechnung der Abschreibung ist daher entscheidend, um zu verhindern, dass Sie mehr bezahlen als gesetzlich erforderlich.
Die Höhe der BPM hängt unter anderem vom CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Für Fahrzeuge mit hohen Emissionen gilt ein höherer Tarif. Elektrofahrzeuge sind derzeit von der BPM befreit, die entsprechenden Vorschriften können sich jedoch ändern. Wir behalten die aktuellen Tarife stets genau im Blick.
Ob ein Fahrzeug als Mehrwertsteuerfahrzeug oder als Margenfahrzeug eingestuft wird, beeinflusst die Berechnungsgrundlage der BPM. Bei einem Mehrwertsteuerfahrzeug wird die Mehrwertsteuer bei der Wertermittlung herausgerechnet. Diese Unterscheidung ist wichtig und muss bei der Anmeldung korrekt berücksichtigt werden.
Sind Sie mit der Steuerfestsetzung des niederländischen Finanzamts nicht einverstanden? Es ist möglich, Einspruch gegen einen BPM-Bescheid einzulegen. Wir begleiten Sie auch bei diesem Verfahren und sorgen dafür, dass Ihr Einspruch fristgerecht und korrekt eingereicht wird.
Möchten Sie wissen, wie viel BPM Sie zahlen müssen oder wie wir Sie bei der Anmeldung unterstützen können? Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an oder kontaktieren Sie uns direkt.
Mark
Importberater